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Bezirk und Aufgabenverteilung

Beurkundungstätigkeit und weitere notarielle Zuständigkeiten

Zu den Aufgaben des Notars gehören die Beurkundung von Verträgen, die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die neutrale Beratung der Beteiligungen sowie weitere vielfältige Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege. Für die Beteiligten besteht freie Notarwahl.

Grundbuchamt

Die Aufgaben des Grundbuchamtes werden in Baden-Württemberg von den Notariaten wahrgenommen, während im übrigen Bundesgebiet das Amtsgericht zuständig ist.


Das Notariat Gaildorf Referat I ist zuständig für Grundbuchsachen der Kernstadt Gaildorf, des Stadtteils Unterrot, der Gemeinden Obersontheim, Bühlertannn, Bühlerzell und Sulzbach-Laufen.

Das Notariat Gaildorf Referat II ist zuständig für Grundbuchsachen der Stadteile Eutendorf und Ottendorf sowie der Gemeinden Oberrot und Fichtenberg.


Nachlass- und Betreuungsgericht

Den Notariaten in Württemberg ist als weitere gerichtliche Aufgabe die Zuständigkeit als Nachlassgericht und als Betreuungsgericht (hier nur in Teilbereichen) übertragen.

Den Notariaten in Baden ist als weitere gerichtliche Aufgabe die Zuständigkeit als Nachlassgericht übertragen. Als Betreuungsgericht ist in Baden ausschließlich das Amtsgericht zuständig.

 

Das Notariat Gaildorf ist Betreuungs-und Nachlassgericht für Gaildorf, Obersontheim, Bühlertann, Bühlerzell, Sulzbach-Laufen, Oberrot und Fichtenberg.


Die interne Aufgabenverteilung für nachlass- und betreuungsgerichtliche Tätigkeiten beim Notariat Gaildorf ist wie folgt geregelt:

Das Notariat Gaildorf Referat I ist zuständig für nachlass- und betreuungsgerichtliche Tätigkeiten der Kernstadt Gaildorf, des Stadtteils Unterrot, der Gemeinden Obersontheim, Bühlertannn, Bühlerzell und Sulzbach-Laufen.

Das Notariat Gaildorf Referat II ist zuständig für nachlass- und betreuungsgerichtliche Tätigkeiten der Stadteile Eutendorf und Ottendorf sowie der Gemeinden Oberrot und Fichtenberg.

Dies bedeutet, dass das Notariat Gaildorf
- als Nachlassgericht ausschließlich zuständig ist für Nachlasssachen von Verstorbenenen, die ihren letzten Wohnsitz im vorstehend genannten Zuständigkeitsbereich hatten
- als Betreuungsgericht zuständig ist für Betreuungssachen von Personen, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt im vorstehend genannten Zuständigkeitsbereich haben.

Bei Fragen in Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat.